Basierend auf der aktuellen S-H Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Viruses SARS-COV-2 in der Fassung vom 17.8.2021 (Inkrafttreten am 23.8.2021) gilt für den Trainings- und Wettspielbetrieb sowie Sportveranstaltungen innerhalb einer Sport- bzw. Turnhalle oder eines geschlossenen Raumes:
Es dürfen nur folgende Personen teilnehmen:
– Negativ getestete, vollständig geimpfte oder genesene Personen (3 G-Regel),
– Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres, minderjährige Schüler*innen, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen Schulkonzeptes regelmäßig zweimal getestet werden.
– Es gelten keine besonderen Abstands- oder Kontaktregelungen.
– Es gibt keine Obergrenze der teilnehmenden Personen.
– Es gibt während der Sportausübung keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.